
Am 17.11.2005 hat der Regierungspräsident eine Begehung meiner Praxis durchgeführt.
Gegenstand der Prüfung waren die Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung im Rahmen des Qualitätsmanagements.
Es wurden Instrumentenpflege und -säuberung sowie Sterilisationsvorgänge ,organisatorische Abläufe und deren Dokumentation geprüft und für regelrecht befunden.
Meine Praxis erfüllt damit die Forderungen des Medizinproduktegesetzes und der
Medizinproduktebetreiberverordnung.
Bei der außerordentlich großen Zahl der Implantatversorgungen ist es erforderlich ein umfangreiches Implantatlager vorzuhalten.
Da während eines Eingriffes eventuell von der Planung wegen unterschiedlicher Knochenqualität abgewichen werden muß,
kann durch dieses Lager jederzeit jedes medizinisch erforderliche,optimale Implantat eingesetzt werden!
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